Kosten
Die Anwaltskanzlei-Pehlivan ist stets bemüht, den Mandanten bestmögliche Vertretung anzubieten. Zwar hat Qualität ihren Preis, dennoch muss gute anwaltliche Beratung und Vertretung nicht unerschwinglich sein.
Für eine Erstberatung bzw. außergerichtliche Beratung sind Rechtsanwälte gehalten, eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Mandanten zu treffen. Dabei hält sich die Anwaltskanzlei-Pehlivan an die Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), so dass für ein Beratungsgespräch 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer anfallen, die bei Fortführung des Mandates über die Beratung hinaus in die entsprechende Gebühr einfließt.
Die Gebühren und Auslagen, die der Anwalt in Rechnung stellen darf, sind durch das $ RVG detailliert geregelt, wobei die dort geregelten Gebührensätze nur unter bestimmten Voraussetzungen über- oder unterschritten werden dürfen.
Zu erwähnen ist auch, dass sich die zu erhebenden Gebühren vor allem in Zivil-, Arbeits- und Verwaltungssachen nach dem Gegenstandswert richten. Diese ganzen Kostengesichtspunkte sollten Sie nicht abschrecken Ihr Recht zu suchen.
Diese ganzen Kostengesichtspunkte sollten Sie nicht abschrecken Ihr Recht zu suchen.
Zwar muss in erster Linie der Mandant für die Kosten aufkommen. Aber häufig kommt eine Erstattung der Anwaltsgebühren durch Gegner und Dritte in Betracht.
Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind die Kosten (einschließlich der Anwaltshonorare) grundsätzlich vom Verlierer zu tragen (Ausnahme: Arbeitssachen).
Auch über den Aspekt der staatlichen Hilfe sollten Sie nachdenken. Die Voraussetzungen und Hinweise in Bezug auf diese Mittel können Ihnen bei Bedarf erläutert werden.
Arbeit ist des Bürgers Zierde, Segen ist der Mühe Preis. Ehrt den König seine Würde, ehret uns der Hände Fleiß (von Friedrich von Schiller (10.11.1759 - 09.05.1805)).